Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag einer Großtagespflege-Betreiberin abgelehnt. Die Stadt muss den Kooperationsvertrag mit der gemeinnützigen GmbH nicht verlängern. Betroffen sind neun Standorte im Stadtgebiet, an denen derzeit bis zu 81 Kinder betreut werden können. Die 19. Kammer begründete ihren Beschluss mit mehreren schwerwiegenden Verstößen. Die Betreiberin habe Betreuungsstunden abgerechnet, die tatsächlich nicht erbracht worden seien. Außerdem habe sie Eltern grundsätzlich nur 45-Stunden-Verträge angeboten – unabhängig davon, ob der tatsächliche Bedarf geringer war. Das Gericht wertete das als erkennbare Ausrichtung auf maximale Geldleistungen. Darüber hinaus stellte die Kammer fest, dass die Betreiberin unzulässig Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern, Betreuungspersonen und dem Jugendamt genommen habe – bis hin zu Empfehlungen, unwahre Angaben gegenüber dem Jugendamt zu machen. Die Betreiberin hatte nicht erbrachte Stunden abgerechnet und Eltern zu falschen Angaben gegenüber dem Jugendamt gedrängt. Für Dutzende betreute Kinder bedeutet das ab August eine ungewisse Situation.